Raillogistic-Bretschneider GmbH
Ihr Partner für Logistik und Sicherung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Raillogistic-Bretschneider GmbH                    

 

1. Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen sowie die Überlassung von Arbeitnehmern, insbesondere im Bahnwesen für die Deutsche Bahn, den öffentlichen Nahverkehr sowie unternehmensfremde Unternehmen, die ebenfalls im Bahnwesen tätig sind.


2. Gewährleistung

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Ausführung auf der Baustelle, bzw. vor Ort zu prüfen und Ansprüche spätestens innerhalb einer Woche ab Rechnungseingang schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

 

2.2. Bei fehlerhafter Stellung von Personal, ist das Unternehmen berechtigt, entweder einen Ersatz in dem Maße, in dem der Zweck der Bestellung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzbesetzung durch Personal oder Nachbesserung unmöglich und mindestens zweimal fehlgeschlagen, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen, trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber, verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

 

2.3. Ein Fehler bei der Personalstellung liegt nicht vor, wenn die beanstandete erbrachte Leistung, durch Eigenverschulden des Auftraggebers entstanden ist. Bei Fehlern, die bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Trifft das Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.

 

3.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Gelder oder Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.


4. Rücktrittsrecht


4.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Personalstellung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen.

 

4.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

 

5. Stornierung


5.1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn fallen Stornogebühren an. Es handelt sich hierbei mindestens um eine Vergütungspauschale von 6 Arbeitsstunden zum vereinbarten Verrechnungsstundensatz. Bei Ausfall der vereinbarten Leistung fallen 8 Arbeitsstunden nach vereinbartem Verrechnungsstundensatz an.

6. Preise

6.1. Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in EURO, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts Anderes vereinbart wurde.

 

6.2. Aufträge werden wirksam, nach Erhalt der vom Auftraggeber bestätigten Zusage der Leistung vom Auftragnehmer oder einer direkten Bestellung, jeweils in Schriftform.

 

7. Geltungsbereich

7.1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

7.2. Mit der Erteilung bzw. Annahme des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

 

8. Vertragsabschluss


8.1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

8.2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.

 

8.3. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

 

9. Haftung

9.1. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.

 

9.2. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. Bei Ausfall der Maschine durch technischen Defekt oder sonstiges kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden, welche grob fahrlässig durch die Firma Raillogistic-Bretschneider GmbH entstanden sind, tritt unsere Haftpflichtversicherung in Kraft. Die Schäden müssen innerhalb von 4 Wochen schriftlich angemeldet werden. Für Schäden, welche durch falsche Anweisungen verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

 

10. Leistung

 

Die Leistung ist erbracht, sofern der Auftragnehmer die bestellte Leistung erbracht hat. Eine begonnene Schicht wird mit mindestens 8 Stunden berechnet, Überzeiten werden nach dem tatsächlichen Stundennachweis abgerechnet.

Abweichungen sind nur mit dem Auftragnehmer, in Person von Geschäftsführerin Virgenie Straube oder von deren beaufragte Personen, abzusprechen.

 

 11. Angebote

 

Alle Angebote werden freibleibend angeboten. Angegebene Einsatzzeiten werden eingehalten, binden den Auftragnehmer jedoch nicht. Der Auftragnehmer ist insbesondere erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn der Auftraggeber seinen Vertragspflichten nachgekommen ist. An den dem Auftraggeber im

Rahmen von Angeboten zur Kenntnis gebrachten Unterlagen und Preisen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentumsrecht vor, eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand


12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für Dieses zuständige Gericht geltend zu machen.

 

12.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

 

13. Sonstiges


13.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

 

13.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

 

14. Zahlungen

14.1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug nach Ablauf der 14-tägigen Frist nach Datum der Rechnungsgestellung, durch Überweisung des fälligen Rechnungsbetrages auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto, zu begleichen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Schecks werden von uns nicht akzeptiert. Eine Tilgung der Forderung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift ein. In einem Abstand von 14 Tagen werden von uns Rechnungen erstellt oder aber nach Abschluss einer Baumaßnahme, insofern diese nicht 14 Tage andauert.

 

14.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines weiteren Auftrages der bereits vereinbart wurde bis zur Bezahlung außenstehender Rechnungen zurückstellen oder für weitere Aufträge, entgegen früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug das Recht, ohne Verzicht auf seine Ansprüche, die Arbeiten sofort einzustellen.

 

14.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.



 

Stand: 8. Januar 2013